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Reiseplanung: Visum für Australien beantragen

Kän­gu­rus live erle­ben und wenigs­tens ein­mal im Leben einen Bume­rang in die unend­li­che Weite wer­fen – Aus­tra­lien ist nicht nur des­we­gen eine Reise wert. Das Land, das bekannt­lich ein gan­zer Kon­ti­nent ist, lockt jedes Jahr Mil­lio­nen von Tou­ris­ten an. Es ver­spricht Aben­teuer und jede Menge Frei­heit. Bevor jedoch Euro­päer diese Frei­heit genie­ßen kön­nen, brau­chen sie zwin­gend ein Visum. Zum Glück ist es kin­der­leicht die­ses Visum zu bean­tra­gen. Und es geht auch online.

Visumpflicht für Europäer: Das sind die Regeln

Als Euro­päer darf man ohne Visum nicht in Aus­tra­lien ein­rei­sen. Es ist so etwas wie die Ein­tritts­karte für das Land. Je nach Rei­se­grund wer­den unter­schied­li­che Visa benö­tigt. Für alle, die dort Urlaub machen möch­ten, ist das soge­nannte „eVi­si­tor, sub­class 651“ das rich­tige Visum für Aus­tra­lien. Es ist ab dem Tag der Aus­stel­lung für zwölf Monate gül­tig und berech­tigt zu einem Auf­ent­halt im Land von maxi­mal drei Mona­ten. Für tou­ris­ti­sche Zwe­cke ist das im Nor­mal­fall voll­kom­men aus­rei­chend. Die Bean­tra­gung muss unbe­dingt vor Antritt der Reise und außer­halb von Aus­tra­lien erfol­gen. Die meis­ten Flug­ge­sell­schaf­ten kon­trol­lie­ren schon beim Ein­che­cken, ob ein gül­ti­ges Visum vor­liegt. Ist das nicht der Fall, wird der Zugang zur Maschine ver­wehrt. Übri­gens: Neben dem Visum wird unbe­dingt auch ein gül­ti­ger Rei­se­pass benö­tigt. Des­sen Gül­tig­keits­dauer muss min­des­tens die Zeit umfas­sen, in der man in Aus­tra­lien Urlaub machen möchte.

Visumantrag – kinderleicht und erstaunlich schnell

Wer ein Visum für Aus­tra­lien bean­tra­gen möchte, muss dafür weder die aus­tra­li­sche Bot­schaft noch ein Kon­su­lat auf­su­chen. Viel­mehr ist es pro­blem­los mög­lich, das Visum ein­fach online zu bean­tra­gen. Dazu müs­sen in ein Antrags­for­mu­lar einige per­sön­li­che Daten ein­ge­ge­ben wer­den. Die Daten müs­sen dabei mit denen aus dem Rei­se­pass iden­tisch sein. Und ja, es wird unter ande­rem auch danach gefragt, ob eine Tuber­ku­lose-Erkran­kung oder eine straf­recht­li­che Ver­ur­tei­lung bei dem Rei­sen­den vor­liegt. Ist der Antrag aus­ge­füllt, wird er anschlie­ßend ein­fach online ver­sandt. In der Regel bekommt man umge­hend per E‑Mail eine Bestä­ti­gung, die in den meis­ten Fäl­len auch schon das Visum ent­hält. Das ganze Pro­ze­dere ist dem­nach kin­der­leicht und geht erstaun­lich schnell vonstatten.

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